Promotionsausschuss-INKO

Verfahren nach Promotionsordnung 2015

Regelungen

Zulassung als Doktorand:in

Reichen Sie bitte alle Unterlagen zunächst schriftlich ein, per Post oder per Abgabe im Sekretariat LF 227. Reichen Sie bitte erst ein, wenn Sie alles beisammen haben. Haben Sie bitte alles zusätzlich auch in digitaler Form parat, senden dies per E-Mail aber erst nach Aufforderung.

Benötigt werden:

Also: Bevor Sie die Unterlagen einreichen, heben Sie die ausgefüllte (wenn auch nicht digital unterschriebene und mit Kreuzchen versehene) .docx-Datei des Antrags, und gegebenenfalls des Qualifikationsphase-Vordrucks, auf und scannen alle anderen Dokumente.

Lesen Sie bitte auch das Merkblatt: Einschreibung nach der Zulassung.

Einreichung der Dissertation

Reichen Sie bitte alle Unterlagen zunächst schriftlich ein, per Post oder per Abgabe im Sekretariat LF 227. Reichen Sie bitte erst ein, wenn Sie alles beisammen haben. Haben Sie bitte alles zusätzlich auch in digitaler Form parat.

Hinweis: Einseitiger Druck der Dissertation ist nicht nötig und nicht sinnvoll.

Für das Titelblatt der Einreichung verwenden Sie bitte das diesbezügliche Muster.

Im Fall einer kumulativen Dissertation lesen Sie bitte sehr genau die weiter oben verlinkten Regelungen dazu.

Sodann benötigt werden, neben den 5 Druckexemplaren (bzw. 6 Druckexemplaren wenn eine dritte begutachtende Person vorgesehen ist):

Bitte bereiten Sie auch das Hochladen der Dissertation als .pdf-Datei bei Sciebo, Dropbox oder einem anderen File-Sharer vor, um dem Promotionsausschuss einen entsprechenden Link zur Verfügung stellen zu können.

Veröffentlichung

Für das Titelblatt der Veröffentlichung verwenden Sie bitte das diesbezügliche Muster (von weiter oben verlinktem abweichend).

Relevant ist auch die Informationsseite der Uni-Bibliothek zur Veröffentlichung von Dissertationen.